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Lehrveranstaltung im WS 11/12
Jura für KulturwissenschaftlerInnen

 
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  • Workshop: GGK/GCSC/IPP | GCSC-Post Graduates | Gemeinsame Veranstaltungen/Conjoint Courses | Career Service
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  • Workshop: GGK/GCSC/IPP | IPP-Post Graduates | Gemeinsame Veranstaltungen/Conjoint Courses | Career Service
Semester: WS 11/12
Dozent/-in:
Zeit und Ort:
  • Mi, 18.01.2012, 09:00-17:00, Raum 29 / Room 29 (Phil. I, Haus B / Phil. I, Building B)
  • Do, 19.01.2012, 09:00-16:00, Raum 29 / Room 29 (Phil. I, Haus B / Phil. I, Building B)
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Erste Veranstaltung: 18.01.2012
Teilnahme-
voraussetzung:
  • Anmeldung
Hinweise: Das Seminar befasst sich mit den Grundlagen der Rechtsordnung, soweit sie für einen Kulturwissenschaftler besondere Bedeutung haben. Behandelt werden vor allem

  • Die Bedeutung von Verträgen,
  • Grundlagen des Vertragsschlusses,
  • Leistungspflichten im Vertrag,
  • Leistungsstörungen (Unmöglichkeit, Verzug, Annahmeverzug, Wegfall der Geschäftsgrundlage),
  • Kaufrecht, Werk- und Dienstvertragsrecht,
  • Deliktische Schadensersatzhaftung,
  • Gehilfenhaftung,
  • Persönlichkeits- und Urheberrechte einschließlich Presserecht.
Dr. Rainer Kemper ist Verwalter einer Professur für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Osnabrück. Er ist außerdem Lehrbeauftragter an den Universitäten Münster und Paris X. Er befasst sich seit vielen Jahren mit dem Zivil- und Zivilverfahrensrecht und hat sich durch zahlreiche Veröffentlichen auf diesem Gebiet einen Namen gemacht. Zum materiellen Recht sind vor allem die Kommentierungen im Handkommentar BGB (gesamtes materielles Familienrecht, Nomos Verlag, 7. Auflage, 2011) zu nennen, aus dem Bereich des Verfahrensrechts die Kommentierung des Rechts der Forderungsvollstreckung und des einstweiligen Rechtsschutzes sowie des gesamten Familienverfahrensrechts im Handkommentar ZPO (Nomos Verlag, 4. Auflage 2011). Außerdem ist Dr. Kemper Mitherausgeber und Autor des Handkommentars Familienverfahrensrecht (Nomos Verlag 2. Aufl. 2011) und des Handbuchs zum Familienverfahrensrecht, das von Rahm/Künkel begründet wurde (Otto Schmidt Verlag). Er gehört dem wissenschaftlichen Beirat der Zeitschrift „Familie und Recht“ an und ist ständiger Mitarbeiter der „Zeitschrift für Familien- und Erbrecht“.