Forschungs- und Entwicklungsverträge / Kooperationsverträge
In verschiedenen Fällen ist der Abschluss eines sogenannten Forschungs- und Entwicklungsvertrages (FuE-Vertrag) mit einem Drittmittelgeber oder eines Kooperationsvertrages erforderlich. Vertragspartner ist in diesen Fällen in der Regel die Universität. Die Projektleiterin oder der Projektleiter selbst ist nicht für die Universität zeichnungsbefugt. Fachbereiche, Institute, Wissenschaftliche Zentren, Arbeitsgruppen u. ä. können ebenfalls nicht als Vertragspartner auftreten. Alle FuE-Verträge werden grundsätzlich vor der Unterschrift durch den Präsidenten durch das Dezernat B geprüft. Bitte senden Sie deshalb Ihre Vertragsentwürfe möglichst frühzeitig zur Prüfung an das Dezernat B 1.2.
Das Dezernat B 1.2 hat in diesem Zusammenhang auch ein entsprechendes Vertragsmuster erarbeitet. Bitte prüfen Sie, inwieweit das Muster für Ihre Zwecke verwandt werden kann. Tritt die Universität als Vertragspartner auf, so muss die Parteibezeichnung wie folgt lauten:
Justus-Liebig-Universität Gießen
vertreten durch den Präsidenten
Ludwigstraße 23
35390 Gießen
Zusätzlich sind die Projektverantwortlichen und das Fachgebiet im Vertrag zu bezeichnen. Gewünschte Vertragsmodifikationen klären Sie bitte mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Dezernats B.